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Verordnungen für NaturheilpraktikerInnen und Therapeuten
Verordnungen für NaturheilpraktikerInnen und Therapeuten
Novel Food Verordnung, verbotene Pflanzen/Pflanzenteile, TAS Liste, öffentliche Warnungen und Rückrufe
Bitte beachtet in jedem Fall auch die BLV Liste betreffend den verbotenen Pflanzen und prüft auch die Novel Food EU Regelung. Die Schweiz hält sich an die EU Normen und straft ohne Mahnung ab mit unangenehm hohen Bussen. Das Ayurveda Paradies prüft alle Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel und deren Zusammensetzung, ob diese gelistet sind, jedoch bist Du als Heilpraktiker*In, der die Produkte in den Verkehr bringt, selbst verantwortlich!Die korrekte Einstufung von Stoffen wird immer komplexer und stellt Hersteller, Inverkehrbringer, Behörden und auch Konsumenten vor eine grosse Herausforderung. Eine abschliessende Beurteilung von Produkten muss stets im Einzelfall anhand einer Gesamtbetrachtung erfolgen. Dabei sind sämtliche relevanten und verfügbaren Kriterien zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel Herstellung und Dosierung eines Stoffes.Die Listen sind leider nie vollständig und aktuell, da die Einstufung für Behörden und uns als Hersteller/Inverkehrbringer immer komplexer wird. So fehlen oftmals aktuelle Informationen und Daten. Wir fragten das EDI, ob Sie uns die Listen in digitaler Form inklusive allfälligen Aktualisierungen liefern könnten, um in einer internen Datenbank führen zu können. So könnten wir darauf zugreifen und auch Mitbewerber und Heilpraktiker*Innen informieren und automatisch mit unserem E-Commerce System abgleichen (Software APP). Leider erhielten wir keinen positiven Bescheid. Aufruf Unterstützung: Wer Zeit, Ressourcen und Kraft hat etwas für die Evolution der Menschheit beizutragen (Natur Zuerst), kann unsere Datenbank anhand der Listen gerne auf freiwilliger Basis ergänzen. Danke von Herzen! Bitte kontaktiere mich gerne, Marcel.Novel Food Verordnunghttps://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/novel-food-catalogue/searchPflanzen und Pflanzenteile, sowie daraus hergestellten Zubereitungen und Stoffe, deren Verwendung in Lebensmitteln nicht zulässig ist - auch in Nahrungsergänzungsmittel nicht! (Scrollen ab Seite 41)https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2017/181/20240201/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2017-181-20240201-de-pdf-a.pdfTAS Liste: Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnunghttps://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/oce/2023/49/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-oce-2023-49-de-pdf-a-2.pdfÖffentliche Warnungen und Rückrufe von Lebensmittelnhttps://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rueckrufe-und-oeffentliche-warnungen.html
Lebensmittelrecht in der Schweiz
Das Lebensmittelrecht in der Schweiz wird durch das Eidgenössische Departement des Innern EDI, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Bern geregelt. Hier finden Sie als Naturheilpraktiker Ayurveda Medizin und Therapeuten (ohne Gewähr) die nötigen Angaben betreffend dem aktuellen Lebensmittelrecht zur Selbstkontrolle!Das Ayurveda Paradies hält sich an die Verordnungen, jedoch ist jeder Naturheilpraktiker und Therapeut verantwortlich für eine eigene Selbstkontrolle in der Praxis. Download Word Dokument Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH).